Regeln für Unternehmen

Viele multinationale Unternehmen in Europa, darunter die Supermärkte und die Fruchthandelsunternehmen, profitieren finanziell von Unternehmenstätigkeiten außerhalb der EU. Dazu gehören die Plantagen mit tropischen Früchten. Aber sie werden ihrer Verantwortung für Beschäftigungsverhältnisse, Löhne und Preise sowie Umweltschutz nicht gerecht.

Packarbeiterinnen in Ecuador

Multinationale Unternehmen benutzen Sub-Unternehmen oder Filialbetriebe, um ihre Verantwortung abzuwälzen. Diese Sub-Unternehmen und Filialbetriebe verstoßen oft gegen Arbeitsrechte und Umweltgesetzgebungen. Zu oft geschieht es, dass Menschen, deren Leben von den Geschäftstätigkeiten der Unternehmen beeinträchtigt wurden, wenig oder gar keine Möglichkeit haben, ihre Rechte in ihrem eigenen Land oder in dem Land des Firmensitzes zur Geltung zu bringen. Außerdem sind sie Einschüchterungen ausgesetzt, wenn sie aktiv werden, z.B. laufen Arbeiter*innen Gefahr entlassen zu werden, einfach nur weil sie der Gewerkschaft beigetreten sind.

Verantwortung muss gesetzlich geregelt werden.

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Staaten, Unternehmen haftbar zu machen. Es müssen Gesetze erlassen werden, die Schäden in den Produzentenländer durch die Unternehmenstätigkeiten entlang der Lieferkette verhindern. Jedoch hat nur eine Handvoll Länder gerade einmal minimale Gesetze, um die Unternehmen zumindest teilweise für soziale und ökologische Schäden ihrer Aktivitäten haftbar machen zu können (z.B. Frankreich).

Was ist bereits geschehen?

Im internationalen Bereich gibt es Ansätze, um die Rolle und die Verantwortung der Privatwirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der Armut einzufordern. Das geschieht z.B. durch:

  • die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“
  • die Konventionen der Weltarbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen
  • die “Guiding Principles on Business and Human Rights” (UN GP) der Vereinten Nationen
    das International Bill of Human Rights [1]

Obwohl diese Initiativen wertvolle Schritte sind auf dem Weg zur Unternehmenshaftung und von Staaten beschlossen wurden, die Verantwortung für ihre Umsetzung übernommen haben, so gibt es doch wenig gesetzliche Handhabe, um die Befolgung dieser Standards durch die Unternehmen sicherzustellen. Sie sind kein Ersatz für eine eindeutige, gesetzlich bindende Regulierung der multinationalen Unternehmenstätigkeiten. Die einzelnen Staaten müssen deshalb dringend gesetzlich bindende Vorschriften auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene erlassen, in Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, einschließlich der Gewerkschaften.

Supermärkte

Besorgnis wegen der Nachfragemacht ist in einer Reihe von EU-Staaten laut geworden. Einige von ihnen haben versucht, das Problem unfairer Handelspraktiken durch die Einführung neuer Gesetze in den Griff zu bekommen. Dabei werden neben anderem die Beziehungen zwischen Lieferanten und dem Einzelhandel geregelt, z.B. wird das Verkaufen unter Einkaufspreis und zu Dumping-Preisen verboten, und es sollen Abhängigkeiten in den Handelsbeziehungen verringert werden.

Diese nationalen Initiativen sind positive Schritte in Richtung auf eine Lösung für Missbrauchsfälle, die sich durch das Macht-Ungleichgewicht zwischen Einzelhändlern und Lieferanten ergeben. Aber ihre Wirkung ist begrenzt wegen der Art der Warenbeschaffung und des Verkaufs im Einzelhandel. In der EU beherrscht eine kleine Anzahl von Supermarktketten immer mehr den Einzelhandel.

Während es eine Antimonopol-Gesetzgebung gibt, um große Produzenten vom Missbrauch ihrer Vormacht im Markt abzuhalten, gibt es keine spezifische EU-Gesetzgebung gegen den Missbrauch der Nachfragemacht durch die Supermärkte. Diese Einzelhandelsketten werden schnell zu „Pförtnern“, die den einzigen wirklichen Zugang der Produzenten und Lieferanten zu den Konsumentenmärkten in der EU kontrollieren.

[1] Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) zusammen mit dem International Covenant on Civil and Political Rights (Zivilpakt, 1966) und dem International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Sozialpakt, 1966) bilden die International Bill of Human Rights der Vereinten Nationen.